Historie des Hinweisgeberschutzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie.

Die Whistleblower-Richtlinie ("Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") trat am 16. Dezember 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen.

Was ist eine Richlinie?

Eine EU-Richtlinie ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Im Gegensatz zu nationalen Gesetzen hat eine Richtlinie keinen direkten Geltungsanspruch für Einzelpersonen oder Unternehmen. Stattdessen legt sie Ziele und Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer die Mitgliedsstaaten ihre eigenen Gesetze erlassen müssen. Die konkrete Umsetzung einer Richtlinie kann je nach Land variieren. Im Vergleich zu EU-Verordnungen, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig sind, bieten Richtlinien den Mitgliedsstaaten gewisse Spielräume bei der Anpassung an ihre nationalen Gegebenheiten. Dennoch sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Richtlinie innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens in nationales Recht umzusetzen, um die EU-weite Harmonisierung zu gewährleisten.

Der Hintergund

Die Whistleblower-Richtlinie verfolgt das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und die Meldung von Missständen in Unternehmen zu erleichtern. Es hat seinen politischen Ursprung in verschiedenen Enthüllungen von Korruption und Missmanagement, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in Unternehmen erschüttert haben. Die Richtlinie hat den Zweck, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Schutz von Whistleblowern in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Daneben wird Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen ermöglicht, diskret über Misstände im eigenen Unternehmen unterrichtet zu werden und diese frühzeitig zu erkennen und geräuschlos anzustellen.

Das HinSchG | der erste Versuch

Bereits in der letzten Legislaturperiode von 2017 - 2021 legte die damalige Große Koalition einen Entwurf eines "Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" (kurz HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz) vor. Dieser Entwurf gelangte letztlich nicht zur Abstimmung im Deutschen Bundestag. Deutschland verpasste damit, die Richtlinie rechtzeitig und fristgemäß umzusetzen.

Was folgt aus der Verletzung der Umsetzungsfrist? Hätte ich schon vorher tätig werden müssen?

Deutschland beging durch die Missachtung der Umsetzungsfrist eine Verletzung der EU-Verträge. Ein unmittelbare Wirkung für Sie entstand daraus nicht. Als Konsequenz hat jedoch die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies ist jedoch in der Geschichte der EU nichts ungewöhnliches; jeder Mitgliedsstaat ist gelegentlich betroffen.

Die nun erfolgte Umsetzung

Die Ampelkoalition hat nach intensiven Diskussionen innerhalb der Regierungsparteien und zwischen Regierung, Bundestag und Bundesrat unter Zustimmung des Bundesrats das aktuelle HinSchG beschlossen; es tritt am 2. Juli 2023 in Kraft

Die rechtlichen Konsequenzen

Es bleibt anzuwarten, ob das Gesetz der durch die Politik erhoffte große Wurf werden wird. Jedenfalls ist es ab dem 02.07.2023 umzusetzen und zu beachten: Konsequenzen und rechtliche Rahmenbedingungen